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Heimerziehung nach dem Zweiten Weltkrieg

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Ehemaliges_Heimkind
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BeitragVerfasst am: 2008-02-16, 08:54    Titel: Australische Regierung entschuldigt sich. Und wann die BRD ? Antworten mit Zitat Beitrag dem Moderator/Admin melden

Australische Regierung entschuldigt sich. Wann wird DEUTSCHE Regierung diesem Beispiel folgen?

Unter anderen deutschen Medien ...

berichtet die TAZ am 13.02.2008 "Australien entschuldigt sich - Albtraum der Aborigines" @ http://www.taz.de/1/politik/asien/artikel/1/albtraum-der-aborigines/?src=SZ&cHash=592726b515

berichtet die FAZ am 13.02.2008 http://www.faz.net/s/RubDDBDABB9457A437BAA85A49C26FB23A0/Doc~EE987F257FADB437389D58F279EB4DA56~ATpl~Ecommon~Scontent.html "Australien entschuldigt sich bei Aborigines - „Beflecktes Kapitel in der Geschichte unseres Landes“"

berichtet die SUEDDEUTSCHE ZEITUNG am 13.02.2008 "Ureinwohner in Australien - Historische Entschuldigung" @ http://www.sueddeutsche.de/ausland/artikel/74/157653/

berichtet der STERN am 13.02.2008 "Australien - Aborigines akzeptieren Entschuldigung" @ http://www.stern.de/politik/ausland/:Australien-Aborigines-Entschuldigung/611030.html?id=611030

berichtet der TAGESSPIEGEL am 13.02.2008 "Regierungschef entschuldigt sich bei Ureinwohnern" @ http://www.tagesspiegel.de/politik/international/Australien-Aborigines;art123,2475784

Der vollständige Text der Entschuldigung der Australischen Bundesregierung, IN ENGLISCH, ist hier zu finden @ http://news.bbc.co.uk/2/hi/asia-pacific/7242057.stm
Der vollständige Vortrag des australischen Premierministers Kevin Rudd, diesbetreffend, im Australischen Parlament, IN ENGLISCH, ist in der offiziellen Niederschrift im HAZARD zu finden @ http://www.aph.gov.au/house/Rudd_Speech.pdf
Mein Kommentar zu diesem historischen Ereignis in Australien, und zu den deutschen Medien-Reportagen darüber, ist dieser:
Entschuldigung bei denen gegen die man sich vergangen hat.
Was die Entschuldigung der Australischen Bundesregierung bei den australischen Ureinwohnern betrifft, so ist dies ein willkommener ERSTER SCHRITT !

Ehemalige Heimkinder der alten Bundesländer wollen wissen:

Und wann wird sich die DEUTSCHE Bundesregierung bei IHREN Opfern entschuldigen, den vielen Hunderttausenden der ihren Eltern entrissenen und institutionalisierten Kinder und Jugendlichen, misshandelt und ausgebeutet in der damaligen Heimerziehung in kirchlichen sowohl wie auch staatlichen Heimen und FÜRSORGEANSTALTEN im "Wirtschaftswunderland Westdeutschland"?

Von der DEUTSCHEN Bundesregierung hört man nur ohrenbetäubendes Schweigen diesbetreffend !

Dieser Beitrag wurde getätigt von einem solchen "Ehemaligen Heimkind", Martin Mitchell, der vor 43 Jahren nach Australien ausgewandert war um diesen Qualen, dieser Folter und dieser Ausbeutung in DEUTSCHEN FÜRSORGEHÖLLEN zu entkommen. Heute ist Martin Mitchell (seit dem 17.06.2003) der Betreiber der unabhängigen Webseite Heimkinder-Ueberlebende.org – ausschließlich eine nichtkommerzielle, ehrenamtlich von einem 61-jährigen (am 28.07.1946 in West-Berlin geborenen) "Ehemaligen Heimkind" betriebene Heimerziehungsforschung.s-, Geschichtsaufarbeitung.s-, Aufklärung.s- und Hilfeleistung.s- Webseite, die wertvolle Öffentlichkeitsarbeit leistet – die über jede der folgenden Domain-Namen aufrufbar ist: www.heimkinder-ueberlebende.org / www.heimkinder-ueberlebende.info / www.care-leavers-survivors.org / www.care-leavers-survivors.info / www.care-leavers-survivors.net / www.diakoniefreistatt.de.vu / www.freistatt.de.vu / www.heimkinder.eu / www.heimkinder-community.eu / www.ex-heimkinder.eu ; und dazu gehört auch der "Ehemalige Heimkinder" Blog @ www.heimkinderopfer.blogspot.com und der "Heimkinderopfer2 Blog" @ www.heimkinderopfer2.blogspot.com .

Und falls die DEUTSCHE Bundesregiering nicht weiß was es mit solch einer ENTSCHULDIGUNG auf sich hat oder wie man sich unter den gegebenen Verhältnissen und Umständen entschuldigt, kann sich die DEUTSCHE Bundesregiering, u.a., hier darüber informieren (bedarf aber guter ENGLISCH-Kenntnisse):

1.) "How to Apologize for Serious Wrongdoing against Children in Institutional Care" : "Institutional Child Abuse - Apologising for Serious Wrongdoing: Social, Psychological and Legal Considerations" @ http://web.archive.org/web/20031228080720/http://www.lcc.gc.ca/en/themes/mr/ica/2000/html/apology.asp

2.) Menschenwürde zurückgeben : "Restoring Dignity - Responding to Child Abuse in Canadian Institutions" : "Law Commission of Canada, Restoring Dignity: Responding to Child Abuse in Canadian Institutions", u.a. jetzt auch hier zu finden @ http://www.austlii.edu.au/au/journals/MurUEJL/2001/28.html ; und siehe auch hier @ http://dspace.dal.ca/dspace/bitstream/10222/10439/1/Restoring%20Dignity%20Report%20Summary%20EN.pdf und hier @ http://humanrights.gov.au/social_justice/conference/movingforward/speech_desrosiers.html

3.) "The Politics of Official Apologies", Melissa Nobles, ISBN 9780521872317, Cambridge University Press, Buch-Angebot und kurze Rezensionen @ http://www.cambridge.org/us/catalogue/catalogue.asp?isbn=9780521872317

Ich hoffe der DEUTSCHEN Bundesregierung hiermit geholfen zu haben sich ebenfalls dazu zu entscheiden sich bei IHREN Opfern zu entschuldigen.
__________________________________________________
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BeitragVerfasst am: 2008-03-24, 01:59    Titel: "Entschädigung für ehemalige Heimkinder" Antworten mit Zitat Beitrag dem Moderator/Admin melden

ENTSCHÄDIGUNG FÜR EHEMALIGE HEIMKINDER DURCH ÖFFENTLICH-RECHTLICHE STIFTUNG

Misshandlung in kirchlichen und staatlichen Heimen - Entschädigung für ehemalige Heimkinder !

[ Künast: Entschädigung für ehemalige Heimkinder ZRP 2008 Heft 2, Seite 33-36 ]

Entschädigung für ehemalige Heimkinder*

[ von Rechtsanwältin Renate Künast, MdB, Berlin, 29.02.2008 ]

Die Heim- und Fürsorgeerziehung der Nachkriegszeit hat Kinder und Jugendliche in ihren Menschenrechten verletzt. Die Entschädigungsansprüche im geltenden Recht sind aus der Sicht der Betroffenen nicht zufriedenstellend. Erforderlich sind deutliche Verbesserungen im Rentenrecht sowie die Einrichtung einer Stiftung, die sich den Betroffenen annimmt.

I. Ausgangslage

„Wenn Du nicht brav bist, kommst du ins Heim“ - wer in den 50er oder 60er Jahren in der Bundesrepublik groß geworden ist, dürfte diese Drohbotschaft kennen1. Was sich dahinter verbarg, rückt erst nach und nach wieder ins gesellschaftliche Bewusstsein: eine Erziehung der harten Hand bis hin zu gefängnisähnlichen Zuständen in den Heimen der damaligen Zeit2.

Ehemalige Heimkinder, die ihr Schweigen gebrochen haben, berichten über seelische und körperliche Misshandlungen3. Sie beschreiben ausgeklügelte Strafsysteme mit Arrestzellen, berichten von lückenloser Überwachung rund um die Uhr, von Briefen, die zurückgehalten oder zensiert wurden. Ihre Schulbildung wurde zu Gunsten von Arbeitseinsätzen vernachlässigt, die geleistete Arbeit gar nicht oder nur mit geringsten Beträgen entlohnt, Beiträge für die Sozial- und Rentenversicherung wurden nicht gezahlt4. Die Einweisung in die Heime erfolgte häufig unter Angabe von Gründen wie Arbeitsbummelei, sittliche Verwahrlosung oder Herumtreiberei und auf Grund von Denunziation. Besonders berüchtigt waren die Verletzungen der Menschenwürde in Fürsorgeeinrichtungen wie Glückstadt5.

Die Zustände in den Heimen von damals können als Warnung dienen, wenn in aktuellen politischen Debatten um Jugendgewalt nach harten Strafen für Minderjährige gerufen wird. Dass eine Erziehung in Drangsal nicht hilfreich ist, davon legen die Betroffenen Zeugnis ab. Viele ehemalige Heimkinder leiden noch heute unter dem Erlebten. Manche von ihnen sind traumatisiert und brauchen professionelle Hilfe. Erst nach und nach bricht die Mauer des Verschweigens, angestoßen auch von den Veröffentlichungen in den Medien.

II. Einfach eine andere Zeit?

In der Bundesrepublik war Rechtsgrundlage für die Einweisung Minderjähriger in „Erziehungseinrichtungen“ bis zum Inkrafttreten des Achten Buchs Sozialgesetzbuch - Kinder- und Jugendhilfe- (SGB V III) vom 1. 1. 1991 das Reichsjugendwohlfahrtsgesetz aus dem Jahre 1922 6. Dieses Gesetz wurde 1961 durch das Jugendwohlfahrtsgesetzes abgelöst. Nach § 62 RJWG/JWG diente die Fürsorgeerziehung „… der Verhütung oder Beseitigung der Verwahrlosung und wird in einer geeigneten Familie oder in Erziehungsanstalten unter öffentlicher Aufsicht und auf öffentliche Kosten durchgeführt“7. Heimaufsicht und Heimerziehung waren bis dahin überhaupt nicht gesetzlich geregelt. Auch das änderte sich erst mit der zitierten Gesetzesnovelle des Jahres 1961 8.

In der früheren DDR war die autoritäre Praxis durchaus vergleichbar, wobei allerdings kirchliche Stellen als Träger dieser staatlichen Einrichtungen keine Rolle spielten. Die Heime waren als Spezialheime für „Schwererziehbare“ angelegt, in die Kinder und Jugendliche auf Antrag örtlicher Organe der Jugendhilfe über die Bezirkseinweisungsstelle bei der zentralen Einweisungsstelle eingewiesen wurden9. Die Methoden der Erziehung waren dabei autoritär und auf Anpassung und Gehorsam ausgerichtet. Es gab im Hinblick auf die Härte der

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Lebensbedingungen in Ost und West eine klare Hierarchie. Einrichtungen wie Glückstadt (West) und Torgau (Ost) waren gleichsam Schreckgespenster, mit denen gedroht wurde, um Jugendliche gefügig zu machen. Besonders dramatisch waren die Zustände in den Jugendwerkhöfen der DDR 10. Insbesondere die Zustände in Torgau waren gekennzeichnet durch schwerste Menschenrechtsverletzungen, die sogar dazu führten, dass sich Insassen das Leben nahmen.

Warum diese drastischen Maßnahmen gegenüber Kindern und Jugendlichen? Nur einen Teil der Antwort kann die Situation der Nachkriegsjahre geben: Die Heimerziehung musste Kriegswaisen versorgen, sich um zerrüttete Familien kümmern und den Mangel der Nachkriegszeit verwalten11. Viele Familien wurden in den Wirren der Kriegs- und Nachkriegszeit auseinandergerissen, Millionen waren vertrieben worden und mussten sich eine neue Bleibe suchen. Dass der Lebensstandard in den Heimen aus heutiger Sicht niedrig war, ist aber nicht Kern des Problems. Die Verhältnisse in den Einrichtungen waren geprägt von Autoritätsglaube, extrem harten Erziehungsmethoden und einem konservativen Familienbild. Es erscheint heute unfassbar, dass in der Bundesrepublik erst 1980 der Begriff der „elterlichen Gewalt“ durch die „elterliche Sorge“ ersetzt wurde12. Die bis zur Reform geltende Verwendung des Gewaltbegriffs in § 1626 BGB war keineswegs symbolisch, sondern der Ausdruck eines auf Gehorsam und Unterordnung begründeten Gesellschafts- und Familienbildes. Bis zu dieser Reform hatte der Vater nach § 1626 Nr. 3 BGB (a.F.) „kraft der elterlichen Gewalt das Recht und die Pflicht für die Person und das Vermögen des Kindes zu sorgen“.

Dieses Verständnis und das dahinterstehende Bild von Kindern waren konstitutiv für die öffentliche Erziehung dieser Zeit. Es greift deshalb zu kurz, die Misshandlungen als Einzelfälle abzutun und davon zu sprechen, es habe in diesen Heimen „offenbar auch einzelne Mitarbeitende gegeben, die körperliche Gewalt bzw. Züchtigung als Mittel der Erziehung über das damals Übliche hinaus eingesetzt haben“13. Vielmehr beruhten die Praktiken in den Heimen auf den insgesamt harten Erziehungsvorstellungen der Gesellschaft. Dennoch waren sie schon nach damaligem Recht brutal und menschenrechtswidrig. Vom Stand der erziehungswissenschaftlichen Fachdiskussion waren sie auch damals schon überholt. Es darf nicht in Vergessenheit geraten, dass die vom Grundgesetz verbürgte Menschenwürde seit 1949 gilt. Die gesetzlichen Grundlagen der Jugendfürsorge nach dem Zweiten Weltkrieg wurden indes nur sehr zögerlich den Vorgaben des Grundgesetzes angepasst. Sie unterschieden sich wesentlich von den Regelungen, wie wir sie heute kennen14.

III. Wer ist verantwortlich?

80% der Einrichtungen wurden in der Verantwortung der beiden großen christlichen Kirchen betrieben. Im katholischen Bereich waren bis in die 1970er Jahre hinein hauptsächlich Stiftungen, Ordensgemeinschaften, kirchliche Vereine und Kirchengemeinden tätig. In einigen Fällen waren nach Angaben der Kirchen auch Ordensleute in kommunalen Einrichtungen tätig15. Für die evangelische Kirche lag die Trägerschaft überwiegend in den Händen von Vereinen und Stiftungen. Auch hier waren vereinzelt Diakonissen und Diakone in den Heimen öffentlicher Träger beschäftigt16.

Aber nicht allein die kirchlichen Träger, auch Exekutiven und der Gesetzgeber müssen sich schwere Versäumnisse vorwerfen lassen. Im Reichsjugendwohlfahrtsgesetz (RJWG) waren weder die Heimerziehung noch die Heimaufsicht überhaupt gesetzlich geregelt17. Das änderte sich erst mit der Novelle des Gesetzes im Jahre 1961, als ein Kapitel mit dem Titel „Heimaufsicht und Schutz von Minderjährigen unter 16 Jahren in Heimen“ als Abschnitt VII in das Jugendwohlfahrtsgesetz (JWG) eingefügt wurde18. Erst seit diesem Zeitpunkt existiert überhaupt eine Heimaufsicht. Frühere Versuche, die schon damals als unhaltbar beschriebenen Verhältnisse durch eine verbesserte Aufsicht in den Griff zu bekommen, waren nicht zuletzt auch am Widerstand der Kirchen gescheitert, die staatliche Einflussnahme in ihre Einrichtungen ablehnte. Der Gesetzgeber von heute muss sich die Versäumnisse der Heimaufsicht ebenso zurechnen lassen, wie deren verspätete Einrichtung. Die Bundesländer erließen zwar nach und nach Richtlinien für die Erziehung, doch wurde die Umsetzung nicht kontrolliert, sondern den einzelnen Heimen überlassen19.

IV. Forderungen ehemaliger Heimkinder

Die Betroffenen sind inzwischen aktiv geworden. Der Verein ehemaliger Heimkinder e.V. hat sich im Jahr 2004 als Interessengemeinschaft gegründet20. Trotz seiner schwierigen finanziellen Situation ist er heute Anlaufstelle für Betroffene und politische Interessenvertretung zugleich. Die Hauptforderungen des Vereins sind Entschuldigungen seitens der Verantwortlichen, eine angemessene Entschädigung der Betroffenen und die historische Aufarbeitung der Heimerziehung.

Eine Anerkennung geschehenen Unrechts müsste sowohl von Bund und Ländern als auch von den kirchlichen und anderen Trägern ausgehen. Eine finanzielle Unterstützung wäre außerdem Symbol für die Anerkennung des erlittenen Unrechts durch Staat und Gesellschaft. Eine systematische historische Aufarbeitung ist unerlässlich. Sie müsste beginnen mit dem Stopp der Aktenvernichtung bei Trägern und Behörden und der Sicherung und Archivierung des noch vorhandenen Materials. Einen kleinen Funken Hoffnung bringt, dass innerhalb der Kirchen mit der historischen Aufarbeitung der Geschehnisse begonnen wurde. Den Vorschlag des Vereins ehemaliger Heimkinder, einen runden Tisch einzurichten, haben die Kirchen als größte ehemalige Träger bis heute aber nicht aufgegriffen. Ein solches Gremium, das ehemalige Träger, staatliche Stellen und Betroffene an einen Tisch bringen soll, könnte die Verständigung entscheidend voranbringen.

[ 35 ]

Festzustellen ist: Bei den Verantwortlichen in öffentlichen und privaten Stellen finden die Betroffenen noch immer nicht ausreichend Gehör. Hier wiederholt sich eine Erfahrung, die auch andere Betroffenengruppen machen mussten: Rechtsansprüche können in der Zwischenzeit verjährt sein, Akten sind nicht mehr greifbar und die Täter von damals können sich auf Verjährung berufen.
Es kommt daher darauf an, Lösungen zu finden, die die Menschen nicht zur Bittstellerei zwingen und sie von der Gunst Einzelner abhängig machen. Die Betroffenen brauchen dringend ernsthafte Reaktionen. Jeder weiß, wie wichtig es für die persönliche Bewältigung eines solchen Schicksals ist, ernst genommen zu werden.

V. Mögliche Ansprüche nach geltendem Recht

Die Betroffenen fragen zu Recht, was der Rechtsstaat für sie tut oder tun kann. Ansprüche auf der Grundlage des geltenden Rechts sind nur sehr schwer durchsetzbar. Klagen der Betroffenen haben nach geltendem Recht bei allen in Betracht kommenden Anspruchsgrundlagen eines gemein: Sie bedürfen einer sehr genauen Beweisführung anhand vorliegender Akten. Gerade der Schädigungsnachweis muss individuell geführt und nachgewiesen werden. Die Betroffenen werden - unbeschadet möglicher materiell-rechtlicher Ansprüche - in jedem Fall aus den Akten oder weiteren Unterlagen ihre Ansprüche begründen müssen21. Das wäre nur unter großen Mühen, hohen Kosten und begleitet von schweren seelischen Strapazen möglich. Vielleicht aber auch gar nicht, weil sich manche Geschehnisse kaum noch beweisen lassen.

1. Staatshaftung

Die Staatshaftung setzt ein konkret zurechenbares schuldhaftes Verhalten staatlicher Stellen voraus. Die Rechtsprechung des BGH hat im Grundsatz die Amtshaftung wegen Pflichtverletzungen des Jugendamts anerkannt22. Dennoch dürfte die Durchsetzung entsprechender Ansprüche schon auf Grund der insgesamt wenig bürgerfreundlichen und antiquierten gesetzlichen Regelungen nach Art. 34 GG i.V. mit § 839 I BGB wohl nur in Ausnahmefällen möglich sein. Die größtenteils weit über 30 Jahre zurückliegenden Ereignisse würden angesichts verschwundener Akten, nicht mehr ermittelbarer Täter und auch teilweise nicht mehr existierender Strukturen die Ansprüche der Betroffenen in den meisten Fällen ins Leere laufen lassen.

Die staatliche Heimaufsicht wurde zudem erst im Jahre 1961 eingeführt. Die Heime selbst wurden größtenteils von freien Trägern unterhalten und nicht von staatlichen Stellen. Für die Durchsetzung von Haftungsansprüchen fielen in diesen Fällen die Skandale der 1950er Jahre von vornherein unter den Tisch.
Hinzu kommt die Verjährung der Ansprüche, für die nach § 195 BGB die dreijährige Frist für die Verjährung gilt. Zwar gilt für die Hemmung durch Klagerhebung die Regelung des § 204 BGB. Danach kommt es nicht allein auf die Schadensersatzklage an, sondern auch auf die Erhebung des Widerspruchs oder verwaltungsgerichtlichen Verfahrens.

2. Ansprüche aus unerlaubter Handlung

Die Verjährungsproblematik stellt sich auch hier. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren regelmäßig nach 3 Jahren, spätestens nach 30 Jahren; das gilt auch für Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung (§§ 195, 199 BGB). Ohne Rücksicht auf die Kenntnis oder fahrlässige Unkenntnis des Gläubigers bei Personenschäden läuft die Frist 30 Jahre nach Begehung der Tat und bei sonstigen Schäden. Das gilt auch für den gesetzlichen Anspruch auf ein Schmerzensgeld. Dieser Anspruch entsteht Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Der Gläubiger muss zudem Kenntnis vom Anspruchsgrund und der Person des Schuldners erlangt haben oder erlangen können.

Das heißt für die Heiminsassen, dass die besonders gravierenden Fälle der 1950er und 1960er Jahre auch hier wiederum unberücksichtigt bleiben dürften. Ob im Einzelfall doch die BGB-Vorschriften der §§ 204ff. über Ablaufhemmung und Neubeginn der Verjährung greifen könnten, ist im Einzelfall anhand der Akten zu prüfen. Hier könnte möglicherweise in bestimmten Fällen die Vorschrift des § 208 BGB über die Hemmung der Verjährung bei Ansprüchen wegen Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung greifen.

3. Opferentschädigungsgesetz

Das Opferentschädigungsgesetz gewährt einen Anspruch für gesundheitliche Schäden und wirtschaftliche Folgen auf der Grundlage des Bundesversorgungsgesetzes, wenn diese durch einen vorsätzlichen, rechtswidrigen und tätlichen Angriff erfolgen23. Daraus muss ein Gesundheitsschaden hervorgerufen sein. Der Bereich der Zwangsarbeit ist damit überhaupt nicht erfasst.

Das Opferentschädigungsgesetz leistet finanzielle Hilfe bei der Krankenhaus- oder Arztbehandlung. Es schafft auch die Voraussetzungen für eine Beschädigtenrente. Das Opferentschädigungsgesetz schafft aber keinen Anspruch auf Schmerzensgeld. Ein Ausgleich für Sach- und Vermögensschäden ist ebenfalls nicht vorgesehen. Zudem hat es bisher noch keine Verurteilung wegen der Übergriffe auf Heimbewohner gegeben. Diese sind ohnehin verjährt. Von daher müssen die Erfolgsaussichten für die Betroffenen, Leistungen aus diesem Gesetz zu bekommen, realistisch eingeschätzt werden.

4. Ausgleich im Rentenrecht

In jedem Einzelfall muss vom Rentenversicherer geprüft werden, ob nicht für die Betroffenen beispielsweise Lehrverträge geschlossen wurden, die rentenrechtlich abgesichert sind. Das war vor allem in den 1970er Jahren vereinzelt der Fall. Bei Vorliegen dieser Voraussetzungen können sich heute Leistungsansprüche aus der Rentenversicherung ergeben.

In der übergroßen Zahl der Fälle dürften wir es aber weder mit regulären Arbeitsverhältnissen, noch mit Ausbildungsverhältnissen zu tun haben, sondern mit erzwungener Arbeit. Nach den Regeln des deutschen Rentenrechts werden Renten aber nur für reguläre „freiwillige“ Beschäftigungsverhältnisse bezahlt. Die Arbeit darf nicht unter Zwang erfolgt sein. Auch wenn nach heutigem Recht die Betroffenen nach § 1 SGB VI einen Versicherungsanspruch hätten, gilt dies nicht für die frühren „Fürsorgezöglinge“. Nach damaligem Verständnis handelte es sich bei der Zwangsarbeit um eine „Erziehungsmaßnahme“ und nicht um eine Erwerbs- oder Ausbildungstätigkeit. Die Arbeit wurde dabei auch als Beitrag zur Refinanzierung der Einrichtungen angesehen (!).

Das Problem der fehlenden Rentenansprüche für Zwangsarbeit ist keineswegs neu. So hat die Bundesregierung noch am 19. 9. 2007 eine Richtlinie zur Ghetto-Arbeit beschlossen, die eine Einmalzahlung vorsieht für diejenigen, die keine Rentenzahlungen nach dem Gesetz zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einen Ghetto (ZRBG)

[ 36 ]

erhalten, weil ihre Ghetto-Arbeit nicht die Merkmale eines Beschäftigungsverhältnisses aufweist24.
Ein möglicher Ansatz für die Betroffenen könnte die Nachzahlungsvorschrift des § 205 SGB VI sein. Diese Regelung sieht vor, dass bei zu Unrecht erlittenen Strafverfolgungsmaßnahmen die entschädigungspflichtige Strafverfolgungsbehörde Beiträge nachzahlt, die dann als Pflichtbeiträge anerkannt werden. Diese Regelung ist aber sehr eng gefasst. Die Betroffenen müssen zuvor einen Anspruch auf Entschädigung für zu Unrecht erlittene Strafverfolgungsmaßnahmen rechtskräftig feststellen lassen.

Die Regelung des § 205 SGB VI weist in die richtige Richtung. Der Gesetzgeber sollte durch eine Klarstellung im Gesetz festlegen, dass die Nachzahlungsvorschrift auch für diejenigen Anwendung findet, die im Rahmen ihrer Unterbringung in einer Fürsorgeeinrichtung gezwungen wurden, zu arbeiten.

VI. Eine Stiftung als vielversprechende Lösung

Angesichts dieser rechtlichen Hindernisse bei Entschädigung auf Grundlage der bestehenden gesetzlichen Regelungen erscheint ein Stiftungsmodell als beste Lösung. Es hat den Vorteil der größten Zielgenauigkeit. Anerkannte Vorbilder wie die Zwangsarbeiterstiftung existieren. Zudem könnten die Träger, insbesondere Kirchen, Bund und Länder nach einem bestimmten Kostenschlüssel einzahlen und gemeinsam mit den Betroffenen Verantwortung in der Stiftung übernehmen. Darüber hinaus wird es erforderlich sein, auch jene Unternehmen und Kommunen mit in die Verantwortung einzubeziehen, die seinerzeit von Heimkindern als billige Arbeitskräfte profitiert haben. Möglich wäre dabei auch - anders als bei der „Rentenlösung“ - die Konzentration der Mittelvergabe auf die Betroffenen, die in besonders verwerflicher Weise behandelt wurden und heute noch stark darunter leiden, auch an den wirtschaftlichen Folgen.

Das Beispiel der Entschädigung für die Insassen des Jugendwerkhofs Torgau zeigt einen Weg auf. Nach einer Entscheidung des KG Berlin war die Unterbringung von Jugendlichen dort grundsätzlich rechtsstaatswidrig25. Das Gericht hat seine Entscheidung auf die § 1 und 2 des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes gestützt, das die Entschädigung von Opfern rechtsstaatswidriger Strafverfolgungsmaßnahmen in der früheren DDR vorsieht. Die Übertragung der Unrechtsbereinigungsgesetzgebung auf den Westen ist zwar nicht möglich. Dennoch ist es unbillig, andere Betroffene, ob in Ost oder West, leer ausgehen zu lassen. Das hier vorgeschlagene Stiftungsmodell bietet eine gute Chance, eine unbürokratische Regelung zu finden. Es darf dabei nicht außer Acht bleiben, dass es nicht allein um einen finanziellen Ausgleich geht, sondern um die Anerkennung erlittenen Unrechts durch den Staat. Die Einrichtung einer Stiftung wäre ein solcher Schritt auf die Betroffenen zu.

Es geht aber nicht allein um individuelle finanzielle Entschädigungsleistungen, nicht allein um Entschuldigungen. Viele Betroffene benötigen heute noch ganz konkrete Hilfe bei der Bewältigung ihrer Gegenwart und Zukunft. Das gilt gerade auch für die dringend notwendige Versorgung in den Fällen der Traumatisierung. Hier sind menschliche Zuwendung, gezielte therapeutische Hilfe und deren ausreichende Finanzierung unerlässlich. Ein Fonds könnte unbürokratisch Hilfen in bestimmten Lebenslagen gewähren und beispielsweise Therapien finanzieren, deren Bezahlung von den Krankenkassen verweigert wird. Notwendig ist aber auch eine weitere Beratung und Betreuung.

Im Interesse der Betroffenen, aber auch der Gesellschaft, muss die Vergangenheit aufgearbeitet und dokumentiert werden. Das gilt für die Situation in der alten Bundesrepublik ebenso wie für die frühere DDR. Diese Arbeit kann nur von wissenschaftlich qualifiziertem Personal geleistet werden und ist am besten in einer öffentlich-rechtlichen Stiftung aufgehoben. Jenseits der Stiftungsfrage brauchen wir eine überzeugend ausgesprochene und gesellschaftlich transparent gemachte moralische Rehabilitierung der Betroffenen, die nur von den zuständigen staatlichen Stellen und den ehemaligen Trägern ausgesprochen werden kann. Nicht die Gerichte, sondern das Parlament ist hier in der Pflicht, das vergangene Unrecht anzuerkennen und sein jahrzehntelanges Verschweigen zu beenden.

Die Beratungen des Petitionsausschusses über die vorgelegte Petition ehemaliger Heimkinder sind noch nicht abgeschlossen. Ich hoffe, dass der Petitionsausschuss hier endlich initiativ wird. Ziel könnte ein Beschluss sein, der den Bundestag auffordert, ein Gesetz zur Einrichtung einer öffentlich-rechtlichen Stiftung zu verabschieden. Wünschenswert wäre bei diesem Thema, das uns alle angeht, eine Initiative aller im Bundestag vertretenen Parteien.

1 Nach Schätzungen wurden in dieser Zeit insgesamt weit über 500000 Kinder und Jugendliche in Heime eingewiesen. (Report Mainz am 17. 9. 2007, http://www.swr.de/report/-/id=233454/nid=233454/did=2590106/h1stsw/index.html , zuletzt aufgerufen am 14. 12. 2007). Diese Zahl bezieht sich nur auf die alte Bundesrepublik.

2 Die Berichte von Betroffenen im Buch „Schläge im Namen des Herrn“ haben das Thema erstmalig einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich gemacht. (Wensierski, Schläge im Namen des Herrn, 2006).

3 Ein Durchbruch für die Betroffenen war hier die Anhörung im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages am 11. 12. 2006, Protokoll Nr. 16/23.

4 Beispielhaft wird von einem Heim berichtet, nach dessen Angaben der Arbeitseinsatz von 45 Jugendlichen in der Industrie jeden Monat 5000 Mark gebracht habe. Dieses Geld sei dann direkt auf das Heimkonto geflossen. Die Betroffenen gingen leer aus. (Report Mainz am 17. 9. 2007).

5 Dazu aktuell: TAZ v. 18. 1. 2008.

6 Das RJWG wurde am 9. 7. 1922 verabschiedet und trat am 1. 4. 1924 in Kraft (Reichsgesetz für Jugendwohlfahrt, RGB 1922, 633).

7 Dazu im Einzelnen die Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages zur Situation ehemaliger Heimkinder in den alten Bundesländern von 1945 bis in die 1970er Jahre, WD 7-058/07 mit weiteren Quellenangaben, S. 7ff.

8 Darauf geht der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages mit zahlreichen weiteren Verweisen näher ein.

9 Hannemann, Heimerziehung in der DDR, in: Materialien der Enquête-Kommission „Aufarbeitung von Geschichte und Folgen der SED-Diktatur in Deutschland“ (12. Wahlperiode des Deutschen Bundestages), Herausgegeben vom Deutschen Bundestag, Band III/2, S. 1207/1221.

10 „Schlimmer als Knast - Die Jugendwerkhöfe der DDR“, MDR, Sendung v. 20. 3. 2005, zuletzt aktualisiert: 9. 8. 2006; http://www.mdr.de/nah_dran/1769717.html .

11 Auf die zeitgeschichtlichen Rahmenbedingungen verweisen die Bevollmächtigte des Rates der EKD und das Kommissariat der Deutschen Bischöfe in einem gemeinsamen Brief an die Vorsitzende des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages v. 27. 3. 2007.

12 Gesetz zur Neuregelung des Rechts der elterlichen Sorge (SorgeRNG) v. 18. 7. 1980, Art. 9 § 2; BGBl I 1979, S. 1061.

13 Stellungnahme der Deutschen Bischofskonferenz (Bereich Kirche und Gesellschaft) an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages v. 13. 9. 2006. Auch in der Stellungnahme der Gemeinsamen Stellungnahme des Bevollmächtigten des Rates der DKD und des Kommissariats der Deutschen Bischöfe an den Petitionsausschuss des Bundestages ist nur von Einzellfällen die Rede. Eine systematische Verletzung der Rechte der Betroffenen wird verneint.

14 Zur Situation ehemaliger Heimkinder in den alten Bundesländern von 1945 bis in die 1970er Jahre - Rechtliche Rahmenbedingungen hinsichtlich elterlicher Sorge, Fürsorgeerziehung und Heimeinweisung - Deutscher Bundestag, Wissenschaftliche Dienste, WD 7 - 058/07.

15 Brief des Bevollmächtigten des Rates der EKD und des Kommissariats der Katholischen Bischöfe v. 27. 3. 2007.

16 Brief des Bevollmächtigten des Rates der EKD, o.Fußn. 15.

17 Reichsgesetz für Jugendwohlfahrt in der Fassung v. 9. 7. 1922, RGBl, S. 633.

18 Neufassung des JWG v. 11. 8. 1961, BGBl I 1961, 1205 durch das Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Reichsjugendwohlfahrtsgesetzes in der Bekanntmachung v. 16. 8. 1961, BGBl I 1961, 1193.

19 Wensierski (o.Fußn. 2), S. 57.

20 S. die Internetadresse des Vereins: www.veh-ev.org .

21 Diese Auffassung formuliert sehr klar das Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen in einem Brief v. 13. 9. 2007 an einen Betroffenen (liegt der Autorin vor).

22 BGH, Urt. v. 21. 10. 2004 - AZ III ZR 254/03.

23 Opferentschädigungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung v. 7. 1. 1985 (BGBl I, 1), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes v. 19. 6. 2006 (BGBl I, 1305), neu gefasst durch Bek. v. 7. 1. 1985, I 1; zuletzt geändert durch Art. 2 G v. 19. 6.2006, I 1305.

24 Richtlinie der Bundesregierung über eine Anerkennungsleistung an Verfolgte für Arbeit in einem Ghetto, die keine Zwangsarbeit war und bisher ohne sozialversicherungsrechtliche Berücksichtigung geblieben ist v. 1. 10. 2007 (Bundesanzeiger Nr. 186, S. 7693 v. 5. 10. 2007).

25 NStZ 2005, 154 L = NJW 2005, 469.

[ *Die Autorin ist Vorsitzende der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen. ]
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BeitragVerfasst am: 2008-06-29, 07:01    Titel: TAGESSPIEGEL 26.06.2008 - „Das Schweigen ist durchbrochen“ Antworten mit Zitat Beitrag dem Moderator/Admin melden

Hallo allesamt !

Möchte alle von Euch, die es interessiert, unbedingt auf die neusten Nachrichten aus DER TAGESSPIEGEL vom 26.06.2008 unterrichten.

@ http://www.tagesspiegel.de/politik/deutschland/Heimkinder;art122,2559052 kann sich es jeder selbst ansehen und runterladen: »PETER WENSIERSKI - „Das Schweigen ist durchbrochen“- Der Journalist und Buchautor Peter Wensierski spricht mit dem Tagesspiegel über Heimkinder der 50er und 60er«

Möchte Euch alle auch ganz speziell darauf aufmersam machen und darauf hinzuweisen: Jeder / jede von Euch, jung und alt - ob aus Ost oder West, Nord oder Süd - kann und darf auch dort beim DER TAGESSPIEGEL seinen / ihren eigenen kritischen oder komplimentarischen Kommentar zu diesem Artikel - d.h. über das Thema »PETER WENSIERSKI - „Das Schweigen ist durchbrochen“- Der Journalist und Buchautor Peter Wensierski spricht mit dem Tagesspiegel über Heimkinder der 50er und 60er« und das Vorankommen und die weiteren Erwartungen, Wünsche, Ziele und Hoffnungen "Ehemaliger Heimkinder der alten Bundesländer" - abgeben.

Mann muß sich natürlich erst einmal dort beim DER TAGESSPIEGEL registrieren und dann angemeldet sein um einen Kommentar dort abzugeben. Aber solange ein Kommentar, den man dort abgibt nicht einfach nur blöd, zänkerisch oder beleidigend ist oder wirken soll, und sachbezogen bleibt, wird er sicherlich auch dort freigeschaltet werden.

Um einen Kommentar zu diesem Artikel beim DER TAGESSPIEGEL @ http://www.tagesspiegel.de/politik/deutschland/Heimkinder;art122,2559052 abzugeben, muß man dort - nachdem man sich registriert hat und angemeldet ist -"Kommentar hinzufügen" oder "auf diesen Kommentar antworten" anklicken.

Mit freundlichen Grüßen aus Australien.

Martin

( hier in Adelaide, Süd Australien, von wo aus ich schreibe, ist es Sonntag, 29. Juni 2008, 17:31 Uhr [ Eastern Standard Time (EST) ] - Auf meiner eigenen Webseite Heimkinder-Ueberlebende.org @ http://www.heimkinder-ueberlebende.org / http://www.care-leavers-survivors.org befindet sich eine Uhr für Berlin (Index-Page, oben, auf der linken Seite) und eine Uhr für Adelaide (Index-Page, oben, auf der rechten Seite) )


Zuletzt bearbeitet von Ehemaliges_Heimkind am 2008-08-07, 10:53, insgesamt 1-mal bearbeitet
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BeitragVerfasst am: 2008-08-07, 10:51    Titel: Warum wurden „Heimkinder-Zwangsarbeiter“ nicht bezahlt? Antworten mit Zitat Beitrag dem Moderator/Admin melden

Warum wurden damalige „Heimkinder-Zwangsarbeiter“ nicht für ihre Arbeit bezahlt?

Was war eigentlich die nachkriegsdeutsche postfaschistische Kategorisierung verschiedener Bevölkerungsgruppen in der Bundesrepublik Deutschland ( vor der Wiedervereinigung Deutschlands ) ?

Der Hauptgrund warum „Heimkinder-Zwangsarbeiter“ / „Fürsorgezöglinge“ / „Mädchen und Jungen, die in ‚Westdeutschland’ der ‚Freiwilligen Erziehungshilfe’ unterstanden“ für die schwere manuelle Arbeit, die sie überall in den alten Bundesländern ( im „Wirtschaftswunderland Westdeutschland“ ) verrichten mußten – unter schweren Strafen gezwungen wurden zu verrichten ! – nicht entlohnt wurden, war, daß sie wie „körperlich behinderte“ und „geistig behinderte“ Personen auch, von ihren „Erziehern“ und „Aufsehern“ ( von denen über die „Untermenschen“ „Verfügenden“ ) als „minderwertige“, „schwächere Bewohner“ / „Anstaltsbewohner“ / „Heimbewohner“ ‚angesehen’, ‚begutachtet’, ‚kategorisiert’ und ‚klassifiziert’ wurden – „diese ‚schwererziebaren’, ‚minderwertigen’, ,sündhaften’ Wesen, denen mit allen Mitteln Fleiß, Zucht und Ordnung beizubringen war“ – die man einer „Sonderbehandlung“ unterziehen durfte und die man gemäß speziell für sie formulierten „Sonderregelungen“ mit ein paar Pfennigen oder Groschen „Taschengeld“ / „Dollenmoos“ abfertigen durfte; da es ja sonst, wenn man ihnen gemäß den bestehenden Arbeitsmarktrichtlinien eine anständige Entlohnung hätte zahlen müssen, dies „tiefgreifende Einschnitte in die lukrativen Einnahmequellen der Unternehmen und Betriebe verursacht hätte“.

Die „Mächtigen“ und „Übermächtigen“ hatten es damals als „Ausnahmezustand“ anhand „innerstaaatlichen Sonderbestimmungen“ zu ihrem eigenen Vorteil einfach so bestimmt und eingerichtet, um die „Schwächeren“ ausnutzen und sich an ihnen bereichern zu können; und es wird in vielen Fällen auch heute noch in der Bundesrepublik Deutschland ( im jetzigen vereinigten Deutschland ) weiterhin so fortgesetzt.

In der Formuliering meinerseits dieser Schuldvorwürfe an Gesellschaft, Kirche, Staat und Kapital stütze ich mich, unter anderem, auf die folgenden Quellen:

1.) Zum Thema RECHT UND GERECHTIGKEIT, UND RECHTSSTAATLICHKEIT – 2008 Vortrag von Prof. Dr. Manfred Kappeler ( Erziehungswissenschaftler im Ruhestand ): »Überlegungen zum Umgang mit Vergangenheitsschuld in der Kinder- und Jugendhilfe« betreffend den „Ehemaligen Heimkindern der alten Bundesländer“. @ http://www.heimkinder-ueberlebende.org/Zum-Thema-RECHT-UND-GERECHTIGKEIT-UND-RECHTSSTAATLICHKEIT_-_2008-Vortrag-von-Prof-Dr-Manfred-Kappeler-Erziehungswissenschaftler_-_betreffend-EHEMALIGE-HEIMKINDER.php

2.) Augenöffnende Textauszüge, unter anderem, von »Bethel und das Geld: die ökonomische Entwicklung der v. Bodelschwinghschen Anstalten Bethel; 1867-1998 / Bethel« herausgegeben Wolfram Korn - Bielefeld: Bethel-Verlag, 1998 - ISBN 3-922463-89-4 ( 146 Seiten ) mit Beiträgen von Bärbel Bitter, Karl-Heinz Hongsmeier, Rainer Norden und Walter Schroeder: »Bethel nach 1945 - Wiederaufbau und Fortsetzung der Arbeit im Geiste der Väter« @ http://www.heimkinder-ueberlebende.org/Textauszuege-von-BETHEL-UND-DAS-GELD_-_1867-1998_-_Bethel-nach-1945_-_INNERE-MISSION_-_DIAKONIE_-_Weltlichkeit-unserer-Unternehmen_-_Betriebe-aufrechterhalten.php

3.) Absolutes Verbot aller Formen von Zwangsarbeit (Pflichtarbeit) !, oder nicht ? War "Zwangsarbeit" / "Pflichtarbeit" / "Arbeitstherapie" / "Arbeitserziehung" / "Arbeitszucht" / "Arbeitszwang" / "Arbeiterverdingung" / "unentlohnte erzwungene Arbeit" damals legal in der Bundesrepublik Deutschland, oder nicht? War so etwas legal in den 1950er, 1960er, 1970er und 1980er Jahren? Ist es heute legal in der Bundesrepublik Deutschland? Sind nicht die Nutzung und Nutznießung von Zwangsarbeit völkerrechtliche Verbrechen und stellen diese nicht schwere Menschenrechtsverletzungen und Einschränkung der menschlichen Freiheit dar? @ http://www.heimkinder-ueberlebende.org/Absolutes-Verbot-aller-Formen-von-Zwangsarbeit-und-Pflichtarbeit_-_Ist-meine-Auslegung-des-voelkerrechtlichen-IAO-Uebereinkommens-C029-richtig_-_oder-nicht.html

4.) Angemerkt von Peter Braun, am 14.02.2006 – Unselige Anstaltstraditionen in Deutschland endlich beenden! @ http://www.abimv.de/downloads/pr/www.abimv.de/www.abimv.de_20061228203847_N133_AngemerktHeimschicksal.pdf

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BeitragVerfasst am: 2008-09-05, 09:06    Titel: Heimerziehung nach dem Zweiten Weltkrieg in Westdeutschland Antworten mit Zitat Beitrag dem Moderator/Admin melden

Kurze Bestätigung von Erziehungswissenschaftler Prof. Dr. Manfred Kappeler persönlich betreffend seines oben, unter Punkt 1, von mir erwähnten Vortrages ( die ich gerade erst heute - 05.09.2008 - erhalten habe )

"Liebe Frau Eppert [ * ]

mir geht es gut - Ihnen hoffentlich auch?

Der Vortrag [ »Überlegungen zum Umgang mit Vergangenheitsschuld in der Kinder- und Jugendhilfe« betreffend den „Ehemaligen Heimkindern der alten Bundesländer“ ] war mein Beitrag auf einer Veranstaltung der Universität Koblenz zur Geschichte der Heimerziehung in der Bundesrepublik Deutschland am 5. März 2008. Offensichtlich hat die Uni Koblenz ( Prof. Dr. Christian Schrapper ) den Vortrag ins Internet gestellt. Herr Mitchell kann ihn auf seiner Webseite veröffentlichen und ihn auch ohne Einschränkungen weiter veröffentlichen.

[ * Frau Regina Eppert ist 2. Vorsitzende im Verein ehemaliger Heimkinder e. V. ( VEH ) ( www.veh-ev.org ) ]"

Dieser Vortrag von Erziehungswissenschaftler Prof. Dr. Manfred Kappeler »Überlegungen zum Umgang mit Vergangenheitsschuld in der Kinder- und Jugendhilfe« betreffend den „Ehemaligen Heimkindern der alten Bundesländer“ vom 15.03.2008 @ Vortrag von Prof. Dr. Manfred Kapeller vom 15.03.2008 wird ohne Gebühr jedem / jeder zur Verfügung gestellt der / die davon Nutzen machen möchte.

Zur Verfügung gestellt und hier zur Diskussion gestellt - zum prüfen und überprüfen für jede Frau, jeden Mann, jedes Kind und jeden Jugendlichen, von Martin Mitchell in Australien

Hoffe Euch allen hiermit gedient zu haben.

Mit freundlichen Grüßen aus Australien.

Martin

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beschäftigt sich eingehend mit der "Heimkindersache" schon seit Januar 2003.

Martin Mitchell, "Ehemaliges Heimkind" in einem evangelisch-lutherischen Zwangsarbeitslager im Moor - FREISTATT - im "Wirtschaftswunderland Westdeutschland" in den 1960er Jahren ( *28.07.1946 in West-Berlin und seit 1964 ansässig in Australien ).

Martin Mitchell, "Ehemaliges Heimkind", Betreiber seit dem 17. Juni 2003 der nichtkommerziellen, selbstfinazierten, und ehrenamtlich betriebenen Webseite Heimkinder-Uberlebende.org @ www.heimkinder-ueberlebende.org / www.care-leavers-survivors.org
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BeitragVerfasst am: 2008-09-23, 06:57    Titel: Vorhandenes Archivmaterial eindeutig belegt Zwangsarbeit, .. Antworten mit Zitat Beitrag dem Moderator/Admin melden

Vorhandenes Archivmaterial eindeutig belegt Zwangsarbeit, Misshandlung und Missbrauch in nachkriegsdeutschen Heimen der alten Bundesländer !


Offener Brief, der weitestgehend im Internet und auch in den Printmedien veröffentlicht werden wird.


Ein Schreiben von Martin Mitchell aus Australien
Email: martinidegrossi@yahoo.com.au

Adelaide, South Australia, 22. September 2008


An:
Hans Bauer
Untersuchungsbeauftragter: »Gewalt und Unrecht in der Heimerziehung der 50er und 60er Jahre«
Diakonisches Werk der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers e.V.
Diakonisches Werk der Ev.-luth. Landeskirche Hannovers e.V.
Ebhardtstr. 3 A, 30159 Hannover
Bundesrepublik Deutschland / Federal Republic of Germany
Email: geschaeftsstelle@diakonie-hannovers.de

Re: Damalige Heimerziehung Ende der 1940er Jahre und in den 1950er, 1960er und 1970er Jahren im „Wirtschaftswunderland Westdeutschland“ und

Re: Weitverbreitete systematische Zwangsarbeit / Arbeitsausbeutung, Misshandlung und Missbrauch in Kinder-und-Jugenhilfe-Einrichtungen der Evangelischen Kirche in Deutschland / Diakonie / Innere Mission / Bethel ( im Nachkriegsdeutschland / Bundesrepublik / BRD )

Sehr geehrter Herr Hans Bauer.

Falls Sie es noch nicht entdeckt und gesehen haben, möchte ich Sie unbedingt auf diese, aus dem Jahre 2000 stammenden, detailierten Aufzeichnungen der Geschichte der evangelischen Heimerziehung im Marienstift in Braunschweig, Niedersachsen, aufmerksam machen ...

»Fürsorgearbeit im Marienstift« von Dr. Rosemarie Kamp aus der ev. Zeitschrift "Doppelpunkt" - Heft Nr. 3/2000 - Seite 48-54, wiedergegeben @ Artikel von Dr. Rosemarie Kamp in der ev. Zeitschrift Doppelpunkt

»Es ist aber davon auszugehen, dass die Fürsorgeerziehung [ FE ] im großen und ganzen [ nach 1945 ] so weiterlief wie bisher. Die Quellenlage ändert sich 1946. Die Vorstandsprotokolle, die vielen Eingaben und Berichte an Besatzungsbehörden und Jugendamt, die sich [ u.a. ] im Niedersächsischen Staatsarchiv befinden, ermöglichen ein deutlicheres Bild von den Sorgen der Leitung und dem Leben im Heim.«

»[ ... ] 2 Jahre Heimerziehung, dann bei Bewährung Zuweisung zu Bauern mit Dienst- und Erziehungsauftrag. Während der Heimerziehung im ersten Jahr grundsätzlich kein Urlaub, später bei Wohlverhalten. Unter gleichen Voraussetzungen [ im zweiten Jahr ] Besuch von Angehörigen einmal im Monat zugelassen. Zensur der Post. [ ... ] Praktische Tätigkeit in der Hauswirtschaft: Waschen, Plätten, Nähen, in guter Jahreszeit Garten- und Feldarbeit als Erziehung. [ ... ]«

»Das Marienstift ist ein geschlossenes Heim, die Unterkünfte bei der Wäscherei, da zu ebener Erde gelegen, mit Trailjen [d.h., Gittern / Rosten], [ ... ]«

»In diesem Bericht [ anscheinend Ende 1946 ] tritt die Besatzungsmacht als wohlwollende Instanz in Erscheinung. Sie konnte aber auch erhebliche Schwierigkeiten verursachen. So entdeckte einer der führenden Offiziere [ der britischen Besatzungsmacht ], dass den auf Grund der Ernährungslage wieder verstärkt in der Landwirtschaft arbeitenden Siloahmädchen [ d.h. in der heimeigenen Landwirtschaft oder beim Bauern arbeitenden Mädchen aus dem Marienstift ] kein Lohn ausgezahlt wurde, witterte darin eine deutsche Form von Sklavenarbeit und ordnete kurzerhand eine am allgemeinen Arbeitslohn orientierte Auszahlung an. Da damit nicht nur das pädagogische Konzept, sondern auch die Finanzierung der Fürsorgeerziehung [ FE ] in der Anstalt nachhaltig gefährdet war, gab es einen umfangreichen Schriftwechsel zwischen Marienstift, vergleichbaren Einrichtungen, dem Jugendamt und der Kommandantur mit einer wachsenden Erregung der jeweiligen Stellen, bis durch die routinemäßige Abberufung des Offiziers das Problem sich von selber löste

... und auf das was in diesen detailierten Aufzeichnungen berichtet wird und eindeutig daraus hervorgeht, was sich zweifellos auf vorhandenes extensives und verläßliches Archivmaterial stützt, und daher genau belegen läßt ( wenn man den Opfern selbst also keinen Glauben schenken möchte ), und was Sie, meines Erachtens, ebenfalls unbedingt in Ihren jetzigen Untersuchungen einbeziehen sollten.

Diese Untersuchungen mit denen Sie beauftragt sind und mit denen Sie gegenwärtig beschäftigt sind ( was Niedersachsen und die „Hannoversche evangelisch-lutherische Landeskirche“ betrifft – Untersuchungen die allerseits hoch zu befürworten sind ), dürften und sollten sich aber, meines Erachtens, weder nur auf Kinder-und-Jugendhilfe-Einrichtungen im Bereich der Evangelischen Kirche in Niedersachsen oder im Bereich der „Hannoverschen evangelisch-lutherischen Landeskirche“ und auf die schätzungsweise 50000 dortigen damaligen Opfer beschränken, noch dürften und sollten sie sich auf all solche damaligen Kinder-und-und-Jugendhilfe-Einrichtungen der Evangelischen Kirche in ganz Deutschland beschränken.

Auch die Katholische Kirche in Deutschland muß unbedingt dazu bewegt werden ohne weitere Verzögerung, flächendeckend was ganz Deutschland betrifft, Ihrem und dem Beispiel derHannoverschen evangelisch-lutherischen Landeskirchezu folgen. Denn es wird in den damaligen katholischen Kinder-und-Jugendhilfe-Einrichtungen nicht anders gewesen sein: Zwangsarbeit / Arbeitsausbeutung, Schulungs- und Ausbildungsentzug, Misshandlung und Schikane jeglicher Art und sexueller Missbrauch waren auch dort an der Tagesordnung, und wir die Betroffenen wissen, daß es so war ! Landschaftsverbände und Landeswohlfahrtsverbände und Staatliche und Kommunale Behörden und Träger in deren damaligen Kinder-und-Jugendhilfe-Einrichtungen es auch nicht anders zuging, haben ja jetzt auch schon, ebenfalls, vereinzelt, ihre eigenen diesbetreffenden Untersuchungen begonnen, und das Bundesland Schleswig-Holstein ist dabei bei weitem allen voraus und am transparentesten. Nur die Katholische Kirche hinkt immer noch nach und behauptet weiterhin, allen Beweisen zuwider, es hätte sich in ihren damaligen Kinder-und-Jugendhilfe-Einrichtungen nur um „bedauerliche Einzelfälle“ gehandelt.

Ich bitte um eine Empfangsbestätigung Ihrerseits dieser meiner Hinweise an Sie und eine Andeutung wie man allerseits damit umgehen wird.

Mit freundlichen Grüßen aus Australien.

Martin Mitchell

Martin Mitchell, "Ehemaliges Heimkind" / "ex-Freistätter Fürsorgezögling",
beschäftigt sich eingehend mit der "Heimkindersache" schon seit Januar 2003.

Martin Mitchell, "Ehemaliges Heimkind" in einem evangelisch-lutherischen Zwangsarbeitslager im Moor - FREISTATT - im "Wirtschaftswunderland Westdeutschland" in den 1960er Jahren ( 28.07.1946 in West-Berlin geboren und seit März 1964 ansässig in Australien ).

Martin Mitchell, "Ehemaliges Heimkind", Betreiber seit dem 17. Juni 2003 der nichtkommerziellen, selbstfinanzierten, und ehrenamtlich von ihm selbst betriebenen Webseite Heimkinder-Ueberlebende.org @ www.heimkinder-ueberlebende.org / www.care-leavers-survivors.org


Unter anderem, die folgenden Medienberichte haben mich dazu veranlaßt Sie heute anzuschreiben:

Von Martin Mitchell ausgesuchte Kurzzitate aus verschiedenen deutschen Medienberichten der letzten paar Tage:

[ Netzzeitung ] »Diakonie gibt Misshandlung in Kinderheimen zu.« [ Frankfurter Rundschau ] »Diakonie: Gewalt als Erziehungskonzept.« [ Jesus.de ] »Schwere Misshandlungen in Kirchlichen Kinderheimen.« [ NDR / ARD ] »NDR: Zehntausende von Kindern in kirchlichen Heimen misshandelt. Studie zu Gewalt und Unrecht in den 50er und 60er Jahren – Landeskirche Hannover: [„]Zahlen spekulativ[“].«

[ epd ] »Der mit der historischen Erforschung der Vorfälle beauftragte Diakonie-Mitarbeiter Hans Bauer«

[ newsclick.de ] »langjährige Erziehungshilfe-Mitarbeiter Hans Bauer: Die Zahl der Opfer soll [ allein ] in Niedersachsen bei 50000 liegen.«

[ Netzzeitung ] »Hans Bauer, der im Auftrag des Diakonischen Werkes der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers recherchierte. Die Anregung dazu hatte Landesbischöfin Margot Käßmann gegeben.«

[ Netzzeitung ]»Hannovers Landesbischöfin Margot Käßmann gab den Anstoß zu einer Dokumentation über die Missstände in niedersächsischen Heimen.«

[ newsclick.de ] »Peter Wensierskis Buch "Schläge im Namen des Herrn", das 2006 erschienen ist, gab den Anlass für das Projekt "Gewalt und Unrecht in der Heimerziehung der 50er und 60er Jahre" beim Diakonischen Werk Hannover. Hans Bauer soll mit seiner Dokumentation "Licht in die dunkle Geschichte" bringen, wie im aktuellen Jahresbericht der Diakonie nachzulesen ist.«

[ newsclick.de ] »Der NDR machte gestern [ 15.9.2008 ] erste Ergebnisse der Untersuchung öffentlich, die das Diakonische Werk Hannover in Auftrag gegeben hatte. "Wir sind daran interessiert, Missstände ans Licht zu holen", so deren Sprecher Johannes Neukirch.«

[ Netzzeitung ] »Diakoniedirektor Manfred Schwetje: „Es ist schwer zu schätzen, wie viele von Gewalt betroffen waren.“«

[ newsclick.de ] »Michael Strauß, Sprecher der [ evangelischen ] Landeskirche Braunschweig, reagierte bestürzt: "Das sind schlimme Vorwürfe." In unserer Region habe es im betreffenden Zeitraum nach seinen Angaben nur eine Handvoll Heime unter kirchlicher oder diakonischer Verantwortung gegeben. Ihm seien keine ähnlichen Vorwürfe gegen die [ evangelische ] Landeskirche Braunschweig bekannt. "Wir nehmen die aktuelle Entwicklung aber zum Anlass, nachzuforschen", so Strauß.«
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BeitragVerfasst am: 2008-10-02, 06:41    Titel: "Entschädigung für ehemalige Heimkinder" Antworten mit Zitat Beitrag dem Moderator/Admin melden

Ehemalige Heimkinder - in der Diskussion mit der Diakonie?! - Re: Entschuldigung und Entschädigung für unentlohnte "Heimkinder-Zwangsarbeit", "institutionelle Kindesmisshandlung" und "institutionellem sexuellen Missbrauch"

... und wir verschaffen uns Gehör, und halten IHNEN immer wieder den Spiegel vor's Gesicht !

QUELLE: ZDF @ http://www.presseportal.de/pm/7840/1274961/zdf/rss

01.10.2008 | 16:42 Uhr

ZDF-Programmhinweis / Sonntag, 5. Oktober 2008, 18.00 Uhr, ML Mona Lisa

Mainz (ots) - Sonntag, 5. Oktober 2008, 18.00 Uhr ML Mona Lisa mit Marina Ruperti

Gestohlene Jugend - Wie lange müssen ehemalige Heimkinder noch auf Entschädigung warten?

Geraubtes Vertrauen - Wie finden Anleger den Weg aus der Finanzkrise?

Geliebtes Deutschland? - Wie Jugendliche ihre Heimat sehen

Pressekontakt:
ZDF-Pressestelle
Telefon: 06131 / 70 – 2120
Telefon: 06131 / 70 - 2121
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BeitragVerfasst am: 2008-10-07, 10:04    Titel: Verein ehemaliger Heimkinder e.V. und die helfenden Anwälte Antworten mit Zitat Beitrag dem Moderator/Admin melden

Auch dies sollte allen Hilfesuchenden von Nutzen sein:

Dieser Text wurde von "Ehemaliges Heimkind" Martin Mitchell persönlich verfasst und am 07.03.2008 erstmalig auf seiner Webseite Heimkinder-Ueberlebende.org ( @ Resultat der Mitgliederversammlung des Verein ehemaliger Heimkinder e. V. vom 01.03.2008 ) veröffentlicht.

1.) Auf der Mitgliederversammlung am Samstag, 1. März 2008, in Bielefeld, wurde der Vorstand des "Verein ehemaliger Heimkinder e. V." teilweise neu gewählt.

Der Vorstand ist nunmehr wie folgt besetzt:

Erster Vorsitzender: Herr Wolfgang Rosenkötter
Zweite Vorsitzende: Frau Regina Eppert
Kassenwartin: Frau Monika Tschapek-Güntner

Die Vertretung nach außen erfolgt durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich.

Es sei zu bedenken, dass die Vorstandsmitglieder des Vereins [ ausschließlich ! ] ehrenamtlich tätig sind.

2.) Herr Michael-Peter Schiltsky war bis zum 14.12.2007 in seiner Funktion als Leiter der Anlaufstelle des Vereins Angestellter des Vereins. Dieses Arbeitsverhältnis ist seit dem 15.12.07 beendet. Darüber hinaus ist Herr Schiltsky ordentliches Vereinsmitglied. Herr Schiltsky war zu keinem Zeitpunkt Vorstandsmitglied und übt für den Verein keinerlei Funktion aus.

Als Leiter der Anlaufstelle des Vereins von Mitte März 2006 bis Mitte Dezember 2007 hat Herr Schiltsky unter anderem die damalige Homepage des Vereins www.vehev.org gepflegt. Diese Webseite - jetzt auch von Herrn Schiltsky auf "Heimseite" umbenannt - wurde am letzten Wochenende ( 01.03.2008 ) der Art geändert, daß sie ab sofort keine Inhalte enthält, die daraus schließen lassen würden [ bzw. die darauf schließen lassen sollten ! ], es handele sich um eine offizielle Seite des Vereins. Bei dieser Domain www.vehev.org , ebenso aufrufbar über die URL www.heimseite.eu , handelt es sich ausschließlich um eine private Homepage von Herrn Schiltsky.

3.) Die offizielle Homepage des "Verein ehemaliger Heimkinder e. V." ist seit Ende Dezember 2007 die Webseite www.veh-ev.org

4.) Der "Verein ehemaliger Heimkinder e. V." ist gemeinnützig und verfolgt keinerlei kommerzielle Zwecke.

5.) Kontakt-Details für den "Verein ehemaliger Heimkinder e. V." sind wie folgt:

Kontakt: Wolfgang Rosenkötter, Elsa-Brandström-Straße 21, 22043 Hamburg

Telelefon: 040 - 530 22 034 ( 04053022034 )

Fax: 040-530 22 047 ( 04053022047 )

E-Mail: info@veh-ev.org

6.) Die Rechtsanwälte Dr. Vehlow & Wilmans vertreten ehemalige Heimkinder. Mehr dazu hier @ Bekanntgebung der Rechtsanwälte selbst
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BeitragVerfasst am: 2008-10-07, 10:07    Titel: Opfer warten auf Entschädigung für ihr Martyrium ! Antworten mit Zitat Beitrag dem Moderator/Admin melden

Beitrag-Untertitel: MONA LISA Buch »Gestohlene Kindheit: Wie Fürsorgeheime Kinder zerstört haben«

Möchte allen die, die an einer Geschichtsaufarbeitung - der nachkriegsdeutschen ( westdeutschen ! ) Kirchengeschichte und Heimerziehungsgeschichte interessiert sind folgendes neues Buch empfehlen:

MONA LISA Buch »Gestohlene Kindheit: Wie Fürsorgeheime Kinder zerstört haben«

Im Namen des Staates und der Kirche kamen noch bis Ende der siebziger Jahre in Deutschland jährlich rund 150000 Kinder und Jugendliche in Fürsorgeheime, waren dort weggesperrt auf ungewisse Zeit, oft wegen Nichtigkeiten. Manche 10 Jahre und länger. Was ihnen von staatlichen Erziehern, Mönchen oder Ordensschwestern angetan wurde, ist bis heute ein Trauma. In Sträflingskleidern mussten sie oft bis zum Umfallen Zwangsarbeit leisten. Wer nicht parierte, wurde drakonisch bestraft: Prügel mit dem Stock, Isolation in Dunkelzellen, Essensentzug, stundenklanges Stehen. Es gab keinen Kontakt zur Außenwelt, keine Liebe, keinen Trost. Sie wurden gedemütigt, misshandelt und sexuell missbraucht, von denen, die ihnen helfen sollten. Immer wieder versuchten sie zu fliehen, vergeblich. Der einzige Ausweg: Selbstmord.

Die Autorinnen haben hier ein unfaßbares Dokument der jüngeren deutschen Geschichte vorgelegt. Unglaublich spannend, unsagbar traurig. Ein Buch, das jeder lesen muß, der mehr über Deutschland erfahren will.

Gebundene Ausgabe, 160 Seiten, Mira, MVG Verlag

Artikel-Nr. 33131-1

QUELLE: http://shop.zdf.de/products/2076/ref=31/sessions/e599ced859734bc2a57fde318dc3b1d1/397801520

UND HIER EIN WEITERER LINK zu der gesamten, diesbetreffenden, MONA LISA Story betitelt »Gequält im Namen des Herrn - Ehemalige Heimkinder warten auf Entschädigung« vom Sonntag, 5. Oktober 2005. Link http://www.monalisa.zdf.de/ZDFde/inhalt/27/0,1872,7383931,00.html
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BeitragVerfasst am: 2008-10-18, 02:12    Titel: DIESES "Forschungsprojekt", wem soll es dienen und Antworten mit Zitat Beitrag dem Moderator/Admin melden

KIRCHLICHE HEIMERZIEHUNG - Brauchen wir DIESES "Forschungsprojekt" und wem soll es dienen und helfen während der damals in der Heimerziehung erlittene und weiter anhaltende Traumatisierungen zu bewältigen?

»Forschungsprojekt unter Leitung von Prof. Dr. Wilhelm Damberg*** und Prof. Dr. Traugott Jähnichen^#^

„Erforschung der Kirchlichen Heimerziehung in der frühen Bundesrepublik Deutschland (1949-1972)“ [ mit Untertitel ]Zwischen Skandalisierung und pädagogischer Reformdebatte - Zur Entwicklung der Heimerziehung in der frühen Bundesrepublik“«

Ein diesbetreffendes, sechseitiges Dokument ist gemäß einer GOOGLE-Index-Angabe als PDF-Dokument hier zu finden

Erforschung der Kirchlichen Heimerziehung in der frühen ...
Dateiformat: PDF/Adobe Acrobat - HTML-Version
Erforschung der Kirchlichen Heimerziehung in der frühen Bundesrepublik Deutsch- . land (1949-1972)“ ... Dr. Wilhelm Damberg und Prof. Dr. Traugott Jähnichen ...
www.ruhr-uni-bochum.de/jaehnichen/kirchliche_heimerziehung.pdf -

Dazu stellen sich folgende Fragen:

Brauchen wir SOLCH EINE, möglicherweise, langwierige and teure "Studie" um herauszufinden ob EHEMALIGEN HEIMKINDERN in kirchlichen Einrichtungen "Unrecht" widerfahren ist, oder nicht, und ob und in wiefern Religion dabei eine Rolle gespielt hat, oder nicht?

Die Herren Professoren wollen herausfinden, ob gemäß der jeweilig damals bestehenden innerstaatlichen Gesetzgebung in den einzelnen Bundesländern und Verantwortungsbereichen Westdeutschlands, zwischen 1949 und 1972, EHEMALIGEN HEIMKINDERN in kirchlichen Einrichtungen wirklich "Unrecht" widerfahren ist, oder nicht?

Die Herren Professoren wollen herausfinden, genau in welchen kirchlichen Einrichtungen in Westdeutschland EHEMALIGEN HEIMKINDERN "Unrecht" widerfahren ist, und in welchen nicht?

Die Herren Professoren wollen herausfinden, genau wie vielen EHEMALIGEN HEIMKINDERN jedes Jahr, zwischen 1949 und 1972, in kirchlichen Einrichtungen in Westdeutschland "Unrecht" widerfahren ist, und wie vielen nicht?

Die Herren Professoren wollen herausfinden, falls es sich um EHEMALIGEN HEIMKINDERN in kirchlichen Einrichtungen, zwischen 1949 und 1972, widerfahrenes "Unrecht" gehandelt hat, ob dies einfach nur als "moralisches Fehlverhalten" oder als "gesetzliches Unrecht" anzusehen ist.

Wie viel Zeit soll EINE SOLCHE "Studie" in Anspruch nehmen, und wie lange soll sie dauern bis sie abgeschlossen ist?

Wenn wir EINE SOLCHE "Untersuchung" nun wirklich brauchen, warum wurde DIESE nicht schon vor fünf, zehn, zwanzig, dreißig oder fünfunddreißig Jahren angestrengt?

Was würde EINE SOLCHE "Untersuchung" kosten? Wer soll jetzt die Kosten DAFÜR tragen? Wer wird jetzt die "Forschungsgelder" DAFÜR zur Verfügung stellen, bzw. DAFÜR zur Verfügung stellen wollen? Die Kirche / die Kirchen, oder der Steuerzahler?

Falls EINE SOLCHES "Forschungsprojekt" zustande kommen sollte, dürften, zum Beispiel, solche Kritiker wie Erziehungswissenschaftler Prof. Dr. Manfred Kappeler, Historiker Ernst Klee, Theologe und Psychologe Dierk Schäfer ( ev. Akademie Bad Boll ), Dipl. Päd. Wolfram Schäfer ( Institut für Erziehungswissenschaften Philipps Universität, Marburg ) an DIESEN "Forschungen" teilnehmen und mitwirken, und ebenfalls "Forschungsgelder" DAFÜR in Anspruch nehmen?

All dies sind, meines Erachtens, berechtigte Fragen, die erst einmal eine Antwort brauchen. Meint Ihr nicht auch?

*** Prof. Dr. Wilhelm Damberg ( mit Schwerpunkt Kirchengeschichte des Mittelalters und der Neuzeit ), Evangelisch-Theologische Fakultät an der Ruhr-Universität Bochum

^#^ Prof. Dr. Traugott Jähnichen, Evangelisch-Theologische Fakultät, Lehrstuhl für Christliche Gesellschaftslehre, an der Ruhr-Universität Bochum
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BeitragVerfasst am: 2008-10-21, 05:01    Titel: "Forschungsprojekt" und wem soll es dienen und hel Antworten mit Zitat Beitrag dem Moderator/Admin melden

Brauchen wir DIESES "Forschungsprojekt" und wem soll es dienen und helfen?

KIRCHLICHE HEIMERZIEHUNG - Brauchen wir DIESES "Forschungsprojekt" und wem soll es dienen und helfen während der damals in der Heimerziehung erlittene und weiter anhaltende Traumatisierungen zu bewältigen?

Diesbetreffend zitiere ich jetzt hier - mit Erlaubnis des Verfassers ! - meines Erachtens, ein außerordentlich analytisches und einfühlsames Schreiben ( vom 17.10.2008, 11:45 Uhr ) von dem evangelischen Theologen und Psychologen, Pfarrer Dierk Schäfer ( seit 1993 Studienleiter in der Evangelischen Akademie Bad Boll für den Arbeitsbereich Öffentlicher Dienst, seit Oktober 2004 Studienleiter im Arbeitsbereich Politik, Recht, Gemeinwohl ):

Sehr geehrter Herr Mitchell,

sie nennen meinen Namen in Zusammenhang mit einem Forschungsprojekt über die Heim- und Fürsorgeerziehung in der frühen Bundesrepublik.

Das ist freundlich gedacht. Es handelt sich sicherlich um ein interessantes Projekt, sowohl in allgemein- und kirchenhistorischer, als auch in generell theologischer Hinsicht.

Ich kann mir allerdings nicht vorstellen, daß die Heimkinder von damals Verständnis für ein solches Projekt von rein akademischem Interesse aufbringen können und frage zudem nach dem möglicherweise praktischen Nutzen.

Nehmen wir einmal an, das Projekt führt wissenschaftlich-historisch abgesichert zu dem Ergebnis, daß es Mißhandlungen gegeben hat, die auch zu damaliger Zeit strafbar waren, dann würden dank der zu vermutenden unvollständigen Aktenlage nur relativ wenige Einzelfälle abgesichert geklärt sein. Viele andere Fälle blieben ungeklärt/unbewiesen. Aber auch den Menschen aus den bewiesenen Fällen dürfte, soweit sie noch leben, das Ergebnis wenig nützen, weil die „Täter“ entweder nicht mehr leben, oder aber längst Verjährung eingetreten ist.

Sollte sich tatsächlich erweisen, daß die Mißhandlungen generell zur nicht beanstandeten Praxis mancher Heime gehört haben, wäre die Haftung der Heimträger und ihrer Auftraggeber zu prüfen. Doch auch da sehe ich zivilrechtliche Schwierigkeiten.

So stellt sich die Frage, wem, abgesehen vom unbestreitbaren historischen und theologischen Interesse, dieses Projekt tatsächlich nutzt. Ich sehe zweierlei Nutzen:

1. Die Zahl von Heimen, Heimträgern und aufsichtsführenden Jugendämtern, die dann überhaupt noch in irgendeine, und sei es nur moralische Verantwortung genommen werden können, dürfte sich auf diese Weise reduzieren lassen.

2. Forschungsprojekte brauchen ihre Zeit, das geht gar nicht anders. Wenn man erst aufgrund der Forschungsergebnisse Antworten auf die Wiedergutmachungsfrage sucht, wird auch dieses seine Zeit brauchen, denn niemand wird sich bei der Wiedergutmachungsaufgabe vordrängen. Das war auch bei der Zwangsarbeiterentschädigung so. Die Zeit hilft sparen, denn derweil „sterben die Leut.“

Ein möglicher Nutzen des Projekts kommt außer der Wissenschaft also nur den Beschuldigten zu. Sie werden gern das Projekt finanzieren helfen.

Doch unabhängig vom Forschungsprojekt: Wie steht es um die aktuelle Glaubwürdigkeitslage der „Kläger“?

- Wir haben eine Reihe von Lebenszeugnissen, die im Punkt der Mißhandlungsvorwürfe wesentliche Übereinstimmungen aufweisen.

- Die Vorwürfe werden innerhalb der individuellen Biographie mit Details zu den „Tatorten“ und „Tätern“ konkretisiert.

- Wir haben Zeugnisse von Begehungen der „Kläger“, die in ihren Heimen fallweise noch zeigen können, wo sie eingesperrt wurden.

- Wir haben auch die ersichtliche Emotion der „Kläger“, die – soweit ich sehe – nicht von Wut geprägt ist, sondern auf Retraumatisierung hindeutet, wenn sie über ihre Erfahrungen sprechen, zumal angesichts ihrer Erinnerungsorte.

All dies unterstreicht für den Psychologen die Glaubwürdigkeit der Zeugen.

Da es sich weithin um kirchliche Heime handelt, darf ich auf eine neutestamentliche, historisch nicht abgesicherte „Beweisführung“ verweisen.

Im Brief an die Hebräer (12,1) heißt es: „Darum auch wir: Weil wir eine solche Wolke von Zeugen um uns haben, laßt uns ablegen alles, was uns beschwert, und die Sünde, die uns ständig umstrickt …“.

Auch in der Heimkinderfrage haben wir mittlerweile viele, also eine „Wolke von Zeugen“. Es ist erstaunlich und beschämend, wie sich die Mehrzahl der Rechtsnachfolger der damals Verantwortlichen angesichts dieser „Wolke von Zeugen“ um die Wiedergutmachung drücken.

Mit freundlichem Gruß

Dierk Schäfer

Evangelische Akademie
Akademieweg 11
73087 Bad Boll
Fon: (0 71 64) 79-209 (meist vormittags)
Fax: (0 71 64) 79 5 209
Mail: dierk.schaefer@ev-akademie-boll.de

Fon: privat: (0 71 64) 1 20 55 (meist nachmittags)

Internet: www.ev-akademie-boll.de
Newsletter: www.ev-akademie-boll.de/themenueberblick.html
Das Akademieprogramm zum Downloaden:
www.ev-akademie-boll.de/akademieprogramm.html
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BeitragVerfasst am: 2008-10-24, 07:47    Titel: BUNDESTAG: "Nationale MISSHANDELTE HEIMKINDER Konferenz Antworten mit Zitat Beitrag dem Moderator/Admin melden

The Latest News - Die Neusten Nachrichten - Stand 22.10.2008 07:18 - QUELLE: NDR1

NDR1 @ http://www.ndr1niedersachsen.de/programm/sendungen/aktuell/heimkinder100.html

Bundestag will Nationale Konferenz für misshandelte Heimkinder einrichten

Der Deutsche Bundestag will nach Informationen von NDR 1 Niedersachsen die Misshandlungen an ehemaligen Heimkindern umfassend aufklären. In einer Nationalen Konferenz soll die "Fehlentwicklung in den Kinderheimen von 1945 bis 1975" aufgearbeitet werden. Das erfuhr NDR 1 Niedersachsen aus Kreisen der Opferverbände.

Hilfen für traumatisierte ehemalige Heimkinder

Die Mitglieder des Petitionsausschusses sind sich demnach einig, den Opfern der Gewaltexzesse mit der Konferenz ein Forum zu geben. Bundestagspräsident Norbert Lammert will den Beschluss Ende November offiziell verkünden. Die Konferenz soll Entschädigungszahlungen für die ehemaligen Heimkinder beraten, aber auch eine wissenschaftliche Erforschung der Heimunterbringung in der Nachkriegszeit in Auftrag geben. Zudem soll über Hilfen für bis heute traumatisierte ehemalige Heimkinder beraten werden.

Experten gehen von einer halben Million Kinder aus, die in bundesdeutschen Kinderheimen bis in die 70er-Jahre hinein massiver auch sexueller Gewalt ausgeliefert waren oder zwangsweise arbeiten mussten.

Autorin/Autor: Holger Bock
Stand: 22.10.2008 07:18

Ebenso, kann man sich von der Webseite von NDR1 - Niedersachsen @ http://www.ndr1niedersachsen.de/programm/sendungen/aktuell/heimkinder100.html aus, die folgenden drei AUDIO-Dateien anhören:

Das Unrecht soll nun aufgearbeitet werden
22.10.2008
Lange mussten sie vergeblich auf die Anerkennung als Opfer warten: Kinder, die in den 50er- und 60er-Jahren in Heimen gequält wurden. Nun hat sich der Deutsche Bundestag zu einer Entscheidung durchgerungen.

Länge: 1:12 Minuten

"Die staatliche Kontrolle hat versagt"
22.10.2008
In einer Nationalen Konferenz will der Deutsche Bundestag die Kindesmisshandlungen in Heimen der Nachkriegszeit umfassend aufarbeiten. Doch wie soll das geschehen? Ein Gespräch mit Redakteur Holger Bock.

Länge: 2:25 Minuten

"Im Entengang um den Tisch herum"
22.10.2008
In vielen Nachkriegs-Kinderheimen herrschte Gewalt. Opfer berichten von Zwangsarbeit und sexueller Gewalt. Auch Wolfgang P. hat Demütigungen ertragen müssen. Er wurde von Ordensbrüdern malträtiert.

Länge: 0:17 Minuten
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BeitragVerfasst am: 2008-10-25, 06:16    Titel: MISSHANDELTE HEIMKINDER - Deutsche Welle greift Thema auf ! Antworten mit Zitat Beitrag dem Moderator/Admin melden

Die QUELLE dieser Bekantgebung ist DW-WORLD.DE - DEUTSCHE WELLE

[ anzunehmen in der Woche beginnend am Samstag, 25. Oktober 2008 ( kein anderes Datum als das heutige ist DORT angegeben woraus hervor geht wann dieser Text erstmalig DORT eingestellt wurde ) ]

DW-WORLD.DE - DEUTSCHE WELLE @ http://www.dw3d.de/dw/article/0,2144,3729072,00.html

»POLITIK DIREKT

Warten auf Hilfe - ehemalige Heimkinder fordern Wiedergutmachung

Die katholische Kirche will das Leid der ehemaligen Heimkinder noch nicht anerkennen.

Sie wurden misshandelt, gedemütigt, zu Arbeit verpflichtet. In den 50er- und 60er Jahren haben viele Kinder in Heimen, die meisten von der katholischen und der evangelischen Kirche betrieben, die Hölle erlebt. Jahrzehnte haben sie geschwiegen; nun gehen sie an die Öffentlichkeit, fordern eine Entschuldigung und finanzielle Wiedergutmachung für geleistete Arbeit. Die evangelische Kirche von Hannover hat nun ihre Schuld eingestanden. Aber die katholische Kirche und auch die Politik tun sich immer noch schwer. Zwei Jahre lang hat sich der Petitionsausschuss des Bundestages mit der Frage der ehemaligen Heimkinder befasst. Ergebnis: Entscheidung vertagt, zunächst erhalten die Heimkinder keine Rente für geleistet Kinderarbeit. Wir zeigen Schicksale und die Debatte um Wiedergutmachung.«


Siehe, diesbetreffend, auch alle bisherige Hörer / Leser-Meinungen dazu auf DEUTSCHE WELLE @ http://www.dw-world.de/dw/0,2142,10239,00.html - und gib Deine eigene Meinung DORT dazu ab, oder auch ( oder sowohl wie auch ! ) HIER in den Kindergarten-Workshop-Foren. Nicht nur Deutschland, aber die gesamte Weltbevölkerung ist eingeladen mitzumachen und sich an dieser Diskussion zu beteiligen !

Auf der Hörer / Leser-Meinungen Webseite der DEUTSCHE WELLE @ http://www.dw-world.de/dw/0,2142,10239,00.html heißt es einleitend dazu:

»Reden Sie mit im Forum. Jede Woche stellen wir in unserer Sendung eine Frage zu einem aktuellen Thema - und veröffentlichen Ihre Antworten.

Informationen zum Thema:
Warten auf Hilfe - ehemalige Heimkinder fordern Wiedergutmachung«
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BeitragVerfasst am: 2008-10-29, 08:06    Titel: MISSHANDELTE HEIMKINDER - Deutsche Welle greift Thema auf ! Antworten mit Zitat Beitrag dem Moderator/Admin melden

MISSHANDELTE HEIMKINDER - Deutsche Welle nimmt sich dem Thema an. Auch Du darfst eine Hörer / Leser-Meinung dazu DORT abgeben !

Ich selbst habe gestern ( Dienstag, 28.10.2008, in den frühen Morgenstunden MEZ ! ) folgenden Beitrag bei DW-WORLD.DE - DEUTSCHE WELLE getätigt

@ http://www.dw-world.de/dw/0,2142,10239,00.html

Leute aus aller Welt schreiben DORT zum Thema !
Hast Du schon DEINEN Beitrag DORT verfaßt ?

»Entschädigung für MISSHANDELTE HEIMKINDER

Die Verhältnisse und angewandte Methoden und die stattfindende systematische Misshandlung und Ausbeutung der minderjährigen "Insassen" in den meisten der "JUGENDWOHLFAHRTseinrichtungen" betrieben über drei bis vier Jahrzehnte hinweg im "Wirtschaftswunderland Westdeutschland" waren weitgehend genau die gleichen, die von Paul Schäfer ( Ex-SS und ehemaliger Bethel-Erzieher ) – “im Dienste des Herrn" ( so behauptete er ) – jahrzehntelang in der Colonia Dignidad in Chile praktiziert wurden und Gang und Gebe waren. Und Paul Schäfer ( jetzt in seinen hohen achziger Jahren ) sitzt heute im Gefängnis dafür.

Absolut müssen alle durch diese westdeutsche, NACHKRIEGSDEUTSCHE "Heimerziehungsquälerei" und "Arbeitsausbeuterei" Geschädigten entschädigt werden ! - entschädigt werden von den Misshandlern und Nutznießern und allen die davon profitiert haben UND VON IHREN RECHTSNACHFOLGERN. Menschenrechtsverbrechen verjähren nicht !

Ich persönlich – ein misshandeltes und ausgebeutet "Ehemaliges Heimkind" im Bethel-eigenen FREISTATT ( Niedersachsen ) in den 1960er Jahren – stelle diese Forderungen unabläßlich nun schon seit Mitte 2003, wie aus dem gesamten Inhalt der umfangreichen nichtkommerziellen auf meine eigenen Kosten betriebene Webseite HEIMKINDER-UEBERLEBENDE.ORG @ www.heimkinder-ueberlebende.org / www.care-leavers-survivors.org hervorgeht.

Ganz besonders auch möchte ich darauf hinweisen was der Erziehungswissenschaftler Prof. Dr. Manfred Kappeler dazu zu sagen hat: Vortrag von Prof. Dr. Manfred Kappeler vom 05.03.2008 an der Universität Koblenz«
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BeitragVerfasst am: 2008-11-04, 06:39    Titel: HEIMKINDER: Umänderung einer wichtigen URL @ DEUTSCHE WELLE Antworten mit Zitat Beitrag dem Moderator/Admin melden

Die in dem Wochen-Programm "POLITIK DIREKT" auf DW-WORLD.DE - DEUTSCHE WELLE zu der Frage »Sollen misshandelte Heimkinder entschädigt werden?« veröffentlichten Zuschauer / Hörer / Leser Meinungen ( in der Woche vom 23.10.2008 bis zum 29.102008 ) sind von DEUTSCHE WELLE von der ursprünglichen URL auf folgende neue URL verschoben worden: http://www.dw-world.de/dw/article/0,2144,3752612,00.html ( für wie lange diese Meinungen aber jezt dort bestehen bleiben werden, ist nicht gewiß ).

Ganz besonders beeindruckt bin ich persönlich auch von dem abschließenden dortigen Beitrag von Sieglinde Alexander aus der USA ( vom 29.10.2008 ):

»Wenn die Vergehen an allen 500000 ehemaligen Heimkindern, die psychisch, körperlich und sexuell misshandelt und viele davon als Arbeitssklaven verwendet wurden, keine Gerechtigkeit erfahren, erklärt sich die deutsche Gesellschaft, die Religion und die Regierung mit den Entwürdigungen und begangenen [ Menschenverletzungen / ] Menschenrechtsverletzungen der Nachkriegszeit einverstanden.«

Womit Sieglinge Alexander ( die selbst von 1964-1968 [ als Waltraut Jung ] ein "Ehemaliges Heimkind" im dem geschlossenen Mädchenerziehungsheim "Haus Weiher" in Hersbruck, eine Zweiganstalt der evangelisch-lutherischen Rummelsberger Anstalten", gewesen war, und dort misshandelt worden ist ), meines Erachtens, die anhaltende Situation in dieser Sache in Deutschland noch einmal ganz genau und kurz und bündig und zusammenfassend auf den Punkt gebracht hat.

Meine eigener dortiger Beitrag ( vom 28.10.2008 ) wurde leider nicht von DEUTSCHE WELLE freigeschaltet, d.h. ist leider nicht veröffentlicht worden, und ein Beitrag von SANCTA GLORISSIMA NONGRATA ( gleichem Datums ) leider auch nicht.
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